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Kosten und Abrechnung


 

Gesetzlich Versicherte

Nach Antragstellung und Bewilligung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Verhaltenstherapie. Notwendige Unterlagen und Formulare bearbeiten wir gemeinsam.
 

Privatversicherte und Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie von den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung (GOP) für Psychotherapeuten. Die ersten fünf probatorischen Sitzungen bezahlen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe meist sogar ohne vorherige Bewilligung.
Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung jedoch von dem Vertrag ab, welchen Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bitte Sie daher, die jeweiligen Modalitäten eigenverantwortlich mit Ihrer Versicherung abzuklären.
 

Selbstzahler

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für die Psychotherapie. Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Sie entfällt die Bürokratie mit den Kassen und es müssen keine Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt werden.